Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1.
Geltung / Geltungsbereich / Vertragspartner
- 1.Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit zugleich leichteren Verständlichkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
- 2.Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Mesono GmbH (nachfolgend: Gastgeber) oder der noordwind Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend gleichfalls: Gastgeber) und Dritten (nachfolgend: Gast) abgeschlossen werden (Beherbergungsvertrag) sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Mesono GmbH bzw. der noordwind Betriebsgesellschaft mbH gegenüber einem Gast (sog. Sonderleistungen).
- 3.Vertragspartner des Gastes ist grundsätzlich die Mesono GmbH. Abweichend hiervon ist jedoch der Vertragspartner des Gastes die noordwind Betriebsgesellschaft mbH für Buchungen und Leistungen in Bezug auf den Standort:
Bockelkathener Straße 10, 21379 Lüdersburg
- 4.Bei Verträgen in Bezug auf den vorgenannten Standort gelten die nachfolgenden AGB entsprechend auch für die noordwind Betriebsgesellschaft mbH, wenn dort auf „Gastgeber“ Bezug genommen wird.
- 5.Die Anmietung eines Apartments unterliegt immer diesen Bedingungen, die zusammen mit der „Hausordnung“ und der Reservierungsbestätigung den Mietvertrag („Beherbergungsvertrag“) bilden. Der Gastgeber erklärt ausdrücklich, dass er weder Pauschalreisen noch verbundene Reiseleistungen erbringt oder etwa vermittelt. Sollte sich der Gast entscheiden, weitere Leistungen oder Produkte hinzuzukaufen, beispielsweise Zustellbett usw. oder sollten ihm zusätzliche Leistungen oder Produkte angeboten werden, etwa Wäschereinigung, ggfs. Aufladen von Elektroautos oder E-Bikes bzw. Elektrofahrrädern o.ä., so liegt darin ein gesonderter Vertrag über diese jeweiligen Leistungen und Produkte (sog. Sonderleistungen).
- 6.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen.
- 2.
Reservierungen
- 1.Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast vom Gastgeber eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen ihm und dem Gastgeber zustande.
- 2.Angebote des Gastgebers in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der Gastgeber kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
- 3.Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten bzw. Termine zu definieren.
- 3.
Stornofristen / -bedingungen
- 1.Für bzw. bei Buchungen über die Online-Buchungsportale www.Booking.com und www.Airbnb.com sowie www.fewo-direkt.de beurteilen sich die Stornofristen/-bedingungen nach den jeweiligen Vorgaben der vorgenannten Online-Portal-Betreibern.
- 2.Für alle anderen Buchungen, auch solche, bei denen sich der Gast per Telefon oder etwa per E-Mail direkt an den Gastgeber zwecks Anmietung eines Apartments wendet, gelten zwischen dem Gast und dem Gastgeber nachfolgende Stornofristen/-bedingungen:
- 2.1Solange der Gast keine Zahlung in geschuldeter Höhe geleistet hat, besteht zu seinen Gunsten lediglich eine einfache Reservierung. Eine garantierte Reservierung liegt erst mit Zahlung des Preises vor.
- 2.2Einfache Reservierungen sind vom Gast innerhalb der hierfür vom Gastgeber gesetzten Frist zu zahlen. Leistet der Gast trotz Setzens einer Nachfrist weiterhin keine Zahlung an den Gastgeber, verfällt die Reservierung nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist, sofern der Gastgeber mit dem Setzen der Nachfrist dies für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist zugleich erklärt hat. Sodann hat der Gastgeber das Recht, das vormals reservierte Apartment anderweitig zu vermieten. Zudem besteht zu seinen Gunsten das Recht, vom Gast Schadensersatz zu verlangen.
- 2.3Für einfache Reservierungen, die nach 13:00 Uhr des Anreisetages eingehen bzw. zustande kommen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gemäß Ziffer 5 zu leisten.
- 2.4Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß nachfolgender Stornierungsbedingungen, unter Angabe der Reservierungsnummer storniert werden:
- 2.4.1Erfolgt die Stornierung mindestens 61 Tage vor der geplanten Anreise, hat der Gast an den Gastgeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.
- 2.4.2Erfolgt die Stornierung weniger als 61 Tage aber mindestens 31 Tage vor der geplanten Anreise, hat der Gast an den Gastgeber eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Übernachtungskosten zu zahlen.
- 2.4.3Erfolgt die Stornierung weniger als 31 Tage aber mindestens 2 Tage vor der geplanten Anreise, hat der Gast an den Gastgeber eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 % der vereinbarten Übernachtungskosten zu zahlen.
- 2.4.4Erfolgt die Stornierung 1 Tag vor der geplanten Anreise oder erscheint ein Gast nicht zum vereinbarten Anreisetag (No Show), hat er, d.h. der Gast, an den Gastgeber eine Stornierungsgebühr in Höhe von 95 % der vereinbarten Übernachtungskosten zu zahlen. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise (No Show) alle Folgenächte ab der zweiten Nacht einschließlich der zweiten Nacht selbst storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
- 4.
Übernachtungspreise & Sonstige Preise
- 1.Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom Gastgeber ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
- 2.Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Gastgeber vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Reservierungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
- 5.
Zahlungsbedingung & Rechnung
- 1.Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.
- 2.Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.
- 3.Gültige Zahlungsmittel sind Banküberweisung, MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay und SofortÜberweisung – Barzahlungen sind ausgeschlossen.
- 4.Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatz- bzw. Sonderleistungen oder wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Gastgeber das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
- 5.Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es aufgrund organisatorischer oder verwaltungstechnischer Gründe zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Der Gastgeber behält sich außerdem vor, der Forderung nach einem Firmenstempel oder Unterschrift auf der Rechnung durch postalische Zustellung der Rechnung nachzukommen, was allerdings eine verlängerte Zustellungszeit zur Folge hat.
- 6.
Nutzungsmöglichkeiten reservierter Apartments
- 1.Der Gast ist verpflichtet, sich bei Anreise auszuweisen. Zudem ist er verpflichtet, den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
- 2.Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- 3.Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten dem Gastgeber oder einem von ihm benannten Dritten zu übergeben oder – soweit vereinbart – im Apartment zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von EUR 40,00 berechnet. Der Gastgeber bleibt berechtigt, vom Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von EUR 40,00 übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast ist es unbenommen, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 4.Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Gastgeber im Voraus vereinbart werden. Nach Zugang der Anfrage erhält der Gast vom Gastgeber ein unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten individuelles Angebot für eine spätere Abreise (Late Check-out), das der Gast binnen der in diesem Angebot genannten Frist annehmen kann. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.
- 5.Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-in) mit dem Gastgeber im Voraus vereinbart werden. Nach Zugang der Anfrage erhält der Gast vom Gastgeber ein unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten individuelles Angebot für eine frühere Anreise (Early Check-in), das der Gast binnen der in diesem Angebot genannten Frist annehmen kann. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht.
- 6.Sollte am Abreisetag das Apartment vom Gast nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, kann der Gastgeber, soweit ihm kein höherer Schaden entstanden ist, vom Gast je angefangener Stunde der verspäteten Rückgabe eine Gebühr in Höhe von wenigstens 30,00 Euro verlangen; der Höhe nach ist der Betrag pro Tag insgesamt auf den doppelten Tagespreis für dieses Apartment beschränkt. Im Übrigen steht es dem Gast frei, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 7.Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.
- 8.Das Apartment darf stets nur von der maximalen Anzahl von Personen genutzt (womit Übernachtungen gemeint sind) werden, wie sie in der Reservierungsbestätigung als Maximalbelegung benannt wird. Hierbei sind auch Kinder jeden Alters mitzuzählen. Tagsüber kann gerne Besuch empfangen werden, wobei der Empfang von mehr als 2 Besuchern der Zustimmung des Gastgebers bedarf. Wird das Apartment von mehr als der maximal zugelassenen Personenzahl genutzt, kann der Gastgeber ohne Räumungsfrist deren Entfernung verlangen. Kommt der Gast diesem Verlangen nicht innerhalb von 12 Stunden nach, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Gast und alle mit ihm Reisenden müssen ohne Rückzahlung des Nutzungsentgelts unverzüglich und ohne weitere Aufforderung das Apartment verlassen.
- 9.Um das Grundstück, auf dem sich das Apartment befindet, ist zum Teil Wohnbebauung vorhanden. Im Haus selbst existieren überdies auch Wohnungen. Angesichts dessen gilt für den Gast sowie etwaigen Besuch gegenüber der Nachbarschaft als auch den Bewohnern des Hauses selbst das Gebot der Rücksichtnahme. Ausfluss dieses Rücksichtnahmegebots ist insbesondere, dass vermeidbarer Lärm, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, zwingend zu unterlassen, d.h. untersagt ist.
- 10.Foto- als auch Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind sowohl im Apartment als auch dem dazugehörigen Gebäude inkl. Grundstück untersagt.
- 7.
Weiterverkauf / -vermittlung
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Gastgeber ist unzulässig. Der Gastgeber ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. - 8.
Haftung des Gastgebers
- 1.Der Gastgeber haftet unbegrenzt für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Gastgeber nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht der seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
- 2.Auch in Feriengebieten kann es zu unerwartetem Lärm durch Nachbarn, Bauarbeiten, Verkehr oder dergleichen kommen. Dafür kann der Gastgeber keine Verantwortung übernehmen.
- 3.Selbst in Apartments, in denen das Mitnehmen eines Haustiers nicht ausdrücklich gestattet ist, kann der Gastgeber nicht garantieren, dass sich in einem solchen nicht doch schon einmal Haustiere aufgehalten haben. Aus diesem Grund kann der Gastgeber keine Verantwortung für allergische – z.B. asthmatische – Reaktionen des Gastes, die auf einen womöglich vorangegangenen Aufenthalt eines Tieres in einem Apartment zurückzuführen sind, übernehmen.
- 4.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird er bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, dem Gastgeber rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- 5.Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache dem Gastgeber Anzeige macht, es sei denn, diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in das Apartment einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Gastgeber.
- 6.Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag mit dem Gastgeber zustande. Eine Überwachungspflicht des Gastgebers besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren jeweiligen Inhalte haftet der Gastgeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung dem Gastgeber anzuzeigen. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
- 7.Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Gastgeber sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht im Sinne von Ziffer 8.1.
- 8.Für Fundsachen wird vom Gastgeber keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Gastgebers, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
- 9.
Sicherheitsleistung (Kaution)
- 1.Zur Sicherung aller Ansprüche des Gastgebers aus dem Beherbergungsvertrag kann er in den nachfolgend genannten Fällen vom Gast vor Überlassung des Apartments eine Sicherheit, und zwar in der nachfolgend genannten Höhe, verlangen:
- im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von wenigstens einem, aber weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von 200,00 EUR;
- im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von einem Monatsbeitrag.
- 2.Hat der Gast eine Sicherheit zu leisten, wird diese von ihm allerdings nicht bis zur Überlassung des Apartments geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments. Hat der Gastgeber in einem solchen Fall dem Gast das Apartment gleichwohl überlassen, so ist er, sofern die Kaution nicht innerhalb einer vom Gastgeber zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Gast geleistet worden ist, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
- 3.Der Gastgeber ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.
- 10.
Kundendaten
- 1.Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt der Gastgeber verpflichtend die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist der Gastgeber berechtigt, folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass) sowie gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.
- 2.Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Gastgeber berechtigt, die Buchung zu stornieren.
- 3.Der Gastgeber setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sog. „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält sich der Gastgeber das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
- 11.
Beendigung des Beherbergungsvertrags
- 1.Der Gastgeber ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (I) höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (II) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (III) der Gastgeber begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist; (IV) der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; (V) im Falle des Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung des Apartments (vgl. Ziffer 7); oder (VI) im Falle der Überschreitung der Maximalbelegung (siehe Ziffer 6.8); oder (VII) im Falle des Abhaltens einer Party (siehe Ziffer 13.1); oder (VIII) im Falle der Zuwiderhandlung nach Ziffer 14.
- 2.Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- 3.Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
- 4.Die Bestimmung des § 545 BGB, wonach sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter nach dem Ende der Mietzeit seinen der Verlängerung des Mietvertrages entgegenstehenden Willen erklärt, findet keine Anwendung.
- 5.Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist der Gast verpflichtet, das Apartment in aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet, dass er verpflichtet ist, den letzten Abwasch zu machen, ggfs. die Spülmaschine ebenso wie den Kühl- und ggfs. Gefrierschrank sowie Mülleimer zu leeren und den Herd sowie ggfs. die Mikrowelle und auch die sanitären Einrichtungen von groben Verunreinigungen und Verschmutzungen zu befreien. Essensreste sowie restliche Lebensmittel als auch Getränkeflaschen und/oder -dosen hat der Gast bei Rückgabe des Apartments selbstständig ordnungsgemäß zu entsorgen.
- 12.
Nicht Rauchen im Apartment
- 1.Die Apartments des Gastgebers sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen als auch in den Apartments zu rauchen. Darüber hinaus behält sich der Gastgeber ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, dass sich andere Gäste oder Dritte durch Tabakrauch gestört fühlen sollten, auch das Rauchen auf den Balkon- und/oder Terrassenbereichen mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
- 2.Für den Fall einer Zuwiderhandlung nach Ziffer 12.1 hat der Gastgeber das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Gastgeber einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast ist es unbenommen, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 3.Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 Euro. Dem Gast ist es unbenommen, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 13.
Keine Partys im Apartment
- 1.Das Abhalten von Partys in den Apartments ist nicht gestattet.
- 2.Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Gastgeber das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Gastgeber einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast ist es unbenommen, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 14.
Pyrotechnik / Grillen / Lagerfeuer bzw. Offenes Feuer
- 1.Das Lagern ebenso wie das Abbrennen und Zünden von Pyrotechnik ist auf dem gesamten Grundstück des Gastgebers einschließlich den dortigen Baulichkeiten oder etwa in den Fahrzeugen auf und vor dem Grundstück des Gastgebers strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung des Gastes oder seiner Besucher berechtigen den Gastgeber zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
- 2.Gleichfalls strengstens untersagt ist das Lagern von Brennstoffen oder Brennmaterial, wie etwa Holzkohle, Spiritus, Benzin, entzündliche Gase oder Brennfackeln usw., in den Apartments, dem Objekt des Gastgebers oder etwa in den Fahrzeugen auf und vor dem Grundstück des Gastgebers. Eine Zuwiderhandlung des Gastes oder seiner Besucher berechtigen den Gastgeber zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
- 3.Außer an ausdrücklich gekennzeichneten Flächen oder Bereichen auf dem Grundstück des Gastgebers ebenso wie den darauf befindlichen Baulichkeiten ist das Grillen oder Abbrennen eines Lagerfeuers / offenen Feuers ebenso wie von Brennfackeln auf dem gesamten Grundstück einschließlich den darauf befindlichen Baulichkeiten strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung des Gastes oder seiner Besucher berechtigen den Gastgeber zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
- 4.Zu keiner Zeit darf offenes Feuer oder ein Grill unbeaufsichtigt bleiben. Vor dem Grillen oder dem Anzünden eines offenen Feuers ist stets ein Verantwortlicher zu benennen, der bis zum vollständigen Erlöschen des Feuers oder der Glut nüchtern, d.h. weder Alkohol oder sonstige berauschende Mittel konsumieren darf und sich beim Verlassen des Grillplatzes oder der Feuerstelle davon überzeugt hat, dass das Feuer bzw. die Glut vollständig erloschen ist. Eine Zuwiderhandlung des Gastes oder seiner Besucher berechtigen den Gastgeber zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
- 15.
Beschädigung oder Diebstahl
Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat der Gastgeber das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen. - 16.
Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde oder in bzw. bei Apartments, in denen das Mitbringen eines Haustiers ausdrücklich gestattet ist. Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. - 17.
Instandhaltung
- 1.Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
- 2.Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und dem Gastgeber etwaige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
- 3.Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen.
- 4.Für den Fall, dass im Apartment ein Mangel vorhanden sein sollte, hat der Gast dem Gastgeber oder einem von diesem beauftragten Dienstleister Zugang zum Apartment zu gewähren. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Gast eine von ihm gesondert zu beauftragende und vergütende Zwischenreinigung beauftragt und der Gastgeber diese zugesagt hat.
- 5.Bei Auszug aus dem Apartment ist der Gast verpflichtet, das Apartment in aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen; insoweit wird auf Ziffer 11.5 verwiesen.
- 18.
Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Eventzeiten
- 1.Für Gruppenbuchungen, d.h. Buchungen von mehr als fünf Apartments, und sog. Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Bei diesen sind gesonderte Verträge abzuschließen, aus denen sich dann jeweils die für sie allein maßgeblichen Zahlungs- und Stornobedingungen ergeben.
- 2.Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
- 19.
Internetnutzung
In Deutschland kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch bietet der Gastgeber unentgeltlich und freiwillig, allerdings nicht als Teil der vertraglich vereinbarten Leistung, dem Gast im Vertrauen auf dessen Rechtstreue den Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspots) an. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots. Im Gegenzug für diese Nutzungsmöglichkeit verpflichtet sich der Gast dazu, die deutschen Gesetze und nachfolgende Regeln einzuhalten:- 1.Allgemeine Nutzungsbedingungen
- 1.1Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Nutzungszeitraum.
- 1.1.1Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- 1.1.2Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Gastgeber unverzüglich zu melden.
- 1.2In der Regel ist die Nutzung des Internets in der gesamten Unterkunft möglich. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann allerdings Schwankungen und Störungen unterliegen. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.
- 1.3Der Gastgeber behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Gastgeber nach Ermessen gesperrt werden.
- 2.Haftungsausschluss zu Gunsten des Gastgebers
- 2.1Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes
- 2.2Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Gastes gelangen kann.
- 2.3Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Gast, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet.
- 2.4Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Gastgebers.
- 2.5Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Gastes, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Gastgeber oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden.
- 3.Verantwortlichkeit des Gastes
- 3.1Der Gast verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen:
- Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“
- Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
- Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)
- 3.2Tätigt der Gast über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Gast zu tragen.
- 4.Freistellung des Gastgebers von Ansprüchen Dritter
- 4.1Der Gast stellt den Gastgeber von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Gast frei.
- 4.2Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.
- 5.Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Gastgeber einzustehen.
- 20.
Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
www.mesono.de/info/datenschutzerklaerung/ - 21.
Schlussbestimmungen
- 1.Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- 2.Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsstätte.
- 3.Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
- 4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- 5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 6.Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 16. Januar 2022